Der Strompreis für private Verbraucher lag Anfang 2016 bei durchschnittlich 28,69 Cent pro Kilowattstunde und ist damit im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. [BDEW] für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ermittelt.
Dieser Verbraucher-Strompreis setzt sich aus 3 Haupt-Bestandteilen zusammen:
21,3% für Stromerzeugung und Vertrieb, die der Stromanbieter erhält.
54,1% für staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.
24,6% für die Nutzung der Stromnetze, die der Netzbetreiber bekommt.
54,1% für staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.
24,6% für die Nutzung der Stromnetze, die der Netzbetreiber bekommt.
Die staatlichen Belastungen haben 2016 mit einem Anstieg auf 54,1% ein neues Rekordhoch erreicht[+2% zu 2015].Der größte Kostenblock ist mit 22,1% die EEG-Umlage. Steuern, Abgaben und Umlagen sind in den letzten 10 Jahren von 7,7 Cent auf 15,5 Cent gestiegen und haben sich damit mehr als verdoppelt.
Der Anteil, den der Stromanbieter für die Stromerzeugung erhält, ist in diesem Jahr auf 21,3% gesunken. Die Kosten haben sich aufgrund niedrigerer Preise an den Strombörsen um mehr als 3% zum Vorjahreswert verringert.
Die Netzentgelte erreichen aktuell einen Anteil von knapp 24,6%. Die Steigerung um mehr als 1% ist auf den im Rahmen der Energiewende erforderlichen Netzausbau zurückzuführen.
Erläuterungen:
Stromsteuer: Teil der Ökosteuer, wurde 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt, fließt jetzt aber zu einem großen Teil in die Rentenversicherung.
Umsatzsteuer: Mehrwertsteuer in Höhe von 19% auf alle Preisbestandteile, macht rechnerisch etwa 16% des Brutto-Preises aus.
EEG-Umlage: Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Der Betreiber einer Ökostrom-Anlage, z.B. Wind oder Sonne, erhält für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung, die über dem Marktpreis liegt. Die EEG-Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem garantierten Vergütungspreis des Stroms.
KWK-Umlage: 2002 eingeführte Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung.
§19 NEV- Umlage: 2012 eingeführte Umlage, um die ermäßigten Netzentgelte für Industrieunternehmen zu finanzieren.
Offshore-Haftungsumlage: 2013 eingeführte und auf 0,25 Cent gedeckelte Umlage zur Finanzierung von Schadensersatzforderungen, die durch Verzögerungen und Ausfälle bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks entstehen könnten.
Konzessionsabgabe: von der Kommune erhobenes Wegerecht für den Bau und Betrieb von Leitungen.
Netznutzungsentgelte: Kosten, die vom Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze erhoben werden. Davon werden die Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes bezahlt. Das deutsche Stromnetz hat übrigens eine Gesamtlänge von rund 1,9 Millionen Kilometern.
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