Donnerstag, 16. Mai 2013

Bundestag kippt Verbot von Nachtspeicheröfen

(Bildquelle: Wikipedia unter http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Drehstromzaehler_01_KMJ.jpg)


Berlin - Die rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden.

Der Bundestag hat ein entsprechendes Verbot aus den Zeiten der großen Koalition am frühen Morgen mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gekippt.

Die einst massenhaft installierten Nachtspeicheröfen waren lange Zeit als teure Stromfresser verpönt.

Neuerdings gelten sie jedoch als flexible Stromspeicher, die in den Zeiten der Energiewende besser auf das schwankende Ökostromangebot reagieren sollen. 


(Quelle: Berliner Morgenpost unter http://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article116283398/Bundestag-kippt-Verbot-von-Nachtspeicheroefen.html)

Dienstag, 14. Mai 2013

tagessschau.de: "Wer wenig verbraucht, muss zahlen"

"Wer wenig verbraucht, muss zahlen"

5,3 Cent pro Kilowattstunde zahlen Verbraucher als Ökostromabgabe. Dagegen hatte die Textilindustrie geklagt. Die sogenannte EEG-Umlage ist rechtens", urteilte das OLG Hamm. Doch der Streit wird weitergehen, sagt WDR-Energieexperte Döschner - bis zum BGH.