(c) Serge Skowronek |
(...)
Der nun gefundene Kompromiss: Wer von 2007 bis 2009 Heizstrom von der Entega bezogen hat, wird den Angaben zufolge pro Jahr mit 51,91 Euro entschädigt. Für drei Jahre kommt also ein Summe von 155,73 Euro zustande, die das Unternehmen im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung gutschreiben wird, also ab dem Frühjahr 2016.
Wer inzwischen kein Entega-Kunde mehr ist, wird laut Schmidt ebenfalls ab Anfang 2016 schriftlich informiert und bekommt die Rückerstattung dann aufs Bankkonto überwiesen.
(...)
FRAGEN ZUR RÜCKERSTATTUNG?
Durch
den Vergleich mit dem Kartellamt kommt auf die Heizstromkunden der
Entega keine zusätzliche Arbeit zu. Bis spätestens Ende Februar will
das Unternehmen alle betroffenen Kunden schriftlich informieren und die
Höhe der Rückerstattung mitteilen. Wer Fragen hat, möge sich an die
allgemeine und kostenlose Service-Nummer der Entega wenden (06151-49 38
63 0).
Quelle: http://www.echo-online.de/wirtschaft/wirtschaft-suedhessen/heizstromkunden-erhalten-nach-zaehem-rechtsstreit-ihr-geld-zurueck_16324795.htm