Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Stromzählern vorerst gestoppt.
Laut OVG ist eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn voraussichtlich rechtswidrig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Entscheidung fiel in einem Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren ist noch am Verwaltungsgericht Köln anhängig (Az.: 21 B 1162/20, 9 L 663/20, VG Köln).