"Die Bundesregierung hat am 2. November die Änderung der
Einkommensteuer-Richtlinien beschlossen. Damit muss sich nun noch der
Bundesrat befassen. Laut dem Entwurf sollen nun
auch in die Dachhaut integrierte PV-Anlagen als selbstständige
bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt werden.
Und beim gewerblichen
Betrieb einer PV-Anlage soll der private Verbrauch von Strom generell
nicht dazu führen, dass Finanzämter von einer privaten Verwendung der
Anlage ausgehen. Der selbst genutzte Strom wird immer als Sachentnahme
betrachtet."
A. Witt in
Solarthemen, Politik, am
23.11.2012
Quelle: http://www.solarthemen.de/index.php/2012/11/23/steueraenderung-fuer-pv/
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